Monsanto erwirkt beim Amtsgericht Neustadt einstweilige Verfügungen gegen Gentechnik-Gegner Besetzern das Betreten des Ackers verboten Vorbereitung der Räumung? - Polizei erinnert an die Versammlungsauflagen des Landratsamtes UFFENHEIM (kls/ml) - Die Kraftprobe zwischen den Besetzern des geplanten Versuchsfelds für gentechnisch veränderte Zuckerrüben und dem Affrochemie-Unternehmen Monsanto hat eine neue juristische Ebene erreicht: Das Amtsgericht Neustadt hat am Mittwoch einem aus Uffenheim stammendem Besetzer per einstweiliger Verfügung das Betreten des Felds untersagt. 16 weitere derartige Verfügungen lagen gestern noch bei Gericht. Bei jeder Zuwiderhandlung drohen bis zu 500 000 Mark Ordnungsgeld oder bis sechs Monate Ordnungshaft. Das sind allerdings die Höchstgrenzen. Sofern einer der Empfänger nach Zustellung der Verfügung auf dem Acker angetroffen wird, kann er auf Antrag von Monsanto vom Gericht zur Kasse gebeten werden. Die Höhe des Ordnungsgeldes würde vom Gericht festgelegt und sich, so Justizpressesprecher Ewald Behrschmidt, nach Art, Intensität und Dauer des Verstoßes sowie den wirtschaftlichen Verhältnissen des Besetzers richten. Der Empfänger der ersten Verfügung hielt sich nach deren Zustellung nur außerhalb des Geländes auf. Wann und ob überhaupt die übrigen beim Amtsgericht erwirkten einstweiligen Verfügungen zugestellt werden, war gestern nicht bekannt. Dies zu beantragen, ist Sache des Antragstellers, der Firma Monsanto. Deren Deutschland-Niederlassung war gestern geschlossen, und auch das Amtsgericht Neustadt sah sich gestern nicht in der Lage, die Verfügungen den Empfängern zuzustellen. Völlig unabhängig von den Verfügungen, so Behrschmidt, ist die Frage des Schadensersatzes, den das Chemieunternehmen gegen jeden auf dem Acker geltend machen könnte: Auch gegen Besetzer, die keine Unterlassungsverfügung erhalten haben. Größere Beunruhigung war im Camp gestern nicht zu verspüren. Einige Besetzer sehen die einstweilige Verfügung „nur“ als ein weiteres Druckmittel von Monsanto an und geben sich gelassen. Die Verfügung sei gar nicht wirksam, so wurde argumentiert, weil sie Formfehler enthalte. „Wir bleiben“, war immer wieder zu hören. Das gelte auch, wenn die Sämaschine anrollt. Erheblich dramatischer klangen Appelle auf kleinen Handzetteln, die während des Walpurgi-Festzugs am 1. Mai in der Stadt verteilt wurden. Darin wurde aufgerufen, am Freitag früh zum Feld zu kommen, denn: "Es drohen Aussaat und Räumung“. Dies trat jedoch nicht ein. Für die Räumung gibt es derzeit zwei rechtliche Möglichkeiten. Über eine Räumungsklage kann Monsanto freie Bahn für die Rübensaat einfordern. Da anders als beispielsweise beim Streit um die Castor-Behälter bei Gorleben keine Straße blockiert ist und auch sonst kein Straftatbestand vorliegt, muß die Polizei nämlich nicht von sich aus einschreiten. Eine Nötigung beispielsweise, „steht nicht im Raum“, so ein Ansbacher Polizeisprecher. Die Hände sind den Ordnungshütern dadurch aber nicht gebunden. Die Räumung könnte auch ohne Gerichtsbeschluß aufgrund von Verstößen gegen die Versammlungsauflagen des Landratsamtes Neustadt erfolgen. Und diese vor zwei Wochen erlassenen Auflagen wurden den Besetzern gestern mittag von der Polizei noch einmal nachdrücklich in Erinnerung gerufen: Mit vier Fahrzeugen suchten Beamte in Uniform und Zivil das Camp auf. Die Verfügung des Landratsamtes wurde verlesen und die Besetzer gefilmt. Am Sonntag nachmittag ist in unmittelbarer Nachbarschaft zum besetzten Feld auf privatem Grund ab 15 Uhr ein Benefizkonzert zu Gunsten eines Rechtshilfefonds für die Besetzer geplant. Der Uffenheimer Walpurgimarkt bescherte am 1. Mai auch dem besetzten Acker eine gestiegene Zahl von Schaulustigen. Organisierte und nicht organisierte Gentechnikgegner verteilten Informationsmaterial, in dem auf die Gefahren durch die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen und durch das Unkrautvernichtungsmittel Round-up hingewiesen wurde. FLZ Nr.102, Samstag 3. Mai 1997